Auflage Herbst 2023: Aushangpflichtige Gesetze - ein Muss im Unternehmen
Sie als Arbeitgeber müssen die Aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb am Schwarzen Brett mehrfach zur Verfügung stellen, wenn Ihr Betrieb aus mehreren Einheiten besteht. Dies gilt auch, wenn sich Ihr Betrieb beispielsweise über große Flächen oder mehrere Etagen erstreckt oder aus mehreren Filialen besteht.
Was gibt es Neues in der 42. Auflage?
Seit der Herbst-Auflage 2022 der Aushangpflichtigen Gesetze gab es Änderungen, die es teilweise ganz schön in sich haben … insbesondere für die Arbeitgeberseite:
Vor allem neue
Informationspflichten bei neuen Arbeitsverträgen, aber auch bei
Teilzeit – was das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und (Teilzeit-)Arbeitnehmenden nachhaltig neu justiert: So muss z.B. bei einem befristeten Arbeitsvertrag die Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Befristungsdauer und zur Art der Tätigkeit stehen, darf also nicht mehr zu lang sein. Außerdem sind alle Arbeitgeber jetzt gesetzlich verpflichtet, ihre Teilzeitbeschäftigten generell über demnächst neu zu besetzende Arbeitsplätze zu informieren. Und noch einiges mehr …
In diesem Kontext hat der Gesetzgeber etliche Stellen im
Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie
Nachweisgesetz stark verändert und ganze Passagen neu eingefügt.
Eine dieser neuen Passagen im Nachweisgesetz legt übrigens fest, dass sämtliche Arbeitgeberverstöße gegen die wesentlichen Bestimmungen des Nachweisgesetzes nun als
Ordnungswidrigkeit gelten – was nun mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 (!) Euro geahndet werden kann …
Außerdem gab es Änderungen in folgenden Aushang-relevanten Rechtstexten:- Bremisches Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), hier tritt die Anpassung in § 19 zum
1.1.2024 in Kraft.
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung
Mit der topaktuellen Herbst-Auflage 2023 sind Sie voll und ganz auf der sicheren Seite: denn damit haben Sie alle aushangpflichtigen Gesetze und einiges mehr auf aktuellem Stand parat:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (nur arbeitsrechtliche Vorschriften)
- Gendiagnostikgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- Kinderarbeitsschutzverordnung
- Ladenschlussgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz
- Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch
- Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
- Nachweisgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Sie bekommen in einem vorgelochten Heft zusammengefasst alle aushangpflichtigen Gesetze zum Aufhängen am Schwarzen Brett.
Kommt der Arbeitgeber der Aushangpflicht nicht nach, können Bußgelder in Höhe von bis zu € 2.000,- geahndet werden.